„Panama Papers“ – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung laufen an

Anfang April 2016 haben Presseveröffentlichungen um die sogenannten „Panama Papers“ für erheblichen Wirbel gesorgt. Durch einen Informanten wurde verschiedenen Medien ein umfangreicher Datensatz zugespielt, der ursprünglich offenbar aus der panamanesischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca stammt. Die rund 2,6 Terabyte Daten enthalten mehrere Millionen E-Mails, Briefe, Telefaxnachrichten, Firmenurkunden, Kreditverträge, Rechnungen, Bankauszüge und sonstige Unterlagen. Diese sollen belegen, dass Kunden aus aller Welt sich durch die Kanzlei Mossack Fonseca sogenannte Briefkastenfirmen haben einrichten lassen, mit deren Hilfe es möglich ist, Einkünfte und Vermögen vor dem Fiskus zu verbergen. Dies geschieht dadurch, dass nur die jeweilige Briefkastenfirma als Eigentümer bzw. Einkunftsbezieher erscheint und der Name des eigentlich wirtschaftlich Berechtigten verborgen bleibt.

„Panama Papers“ – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung laufen an

Es gibt viele legale und nachvollziehbare Gründe für wohlhabende Personen, nicht selbst in Erscheinung treten zu wollen. Gleichwohl erregen derartige Konstruktionen fast zwangsläufig das Misstrauen der Finanzbehörden. Es war damit zu erwarten, dass die Medienveröffentlichungen auch bei Finanzämtern und Steuerfahndungen nicht ohne Reaktion bleiben würden.

Auswertung der Panama Papers durch Steuerfahnder

Nach jüngsten Presseveröffentlichungen zu den Panama Papers formiert sich derzeit die Phalanx der Finanzbehörden. Der Süddeutschen Zeitung zufolge soll auf Einladung des Bonner Bundeszentralamts für Steuern bereits ein Treffen von Steuerfahndern aus ganz Deutschland stattgefunden haben, bei der über eine koordinierte Untersuchung der bereits öffentlichen Daten beraten worden sei. Ferner wird berichtet, dass jedenfalls ein Bundesland bereits versucht habe, mit der Person in Kontakt zu treten, die die Daten der „Panama Papers“ den Medien zugespielt hat.

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Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner allzu großen Phantasie um zu prognostizieren, dass bei den zuständigen Steuerfahndungsbehörden derzeit mit Hochdruck daran gearbeitet wird, der Daten habhaft zu werden und diese mit dem Ziel auszuwerten, die Klarnamen von hier in Deutschland steuerpflichtigen Mandanten der panamanesischen Kanzlei zu ermitteln.

Das können Sie beim Verdacht der Steuerhinterziehung tun

Sofern dabei Einkommen oder Vermögen aufgedeckt werden sollte, das bislang in den hier abgegebenen Steuererklärungen nicht berücksichtigt worden ist, so müssen diese Personen mit der Einleitung von Steuerstrafverfahren und mit Hausdurchsuchungen, aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung, rechnen.

Solange ein konkreter Tatverdacht noch nicht besteht, kann für einen Betroffenen noch die Möglichkeit bestehen, einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung durch die Abgabe einer Selbstanzeige sowie der Nachzahlung bislang nicht entrichteter Steuer samt der gesetzlich vorgesehenen Zuschläge zu entgehen. Angesichts des nunmehr anlaufenden Ermittlungsapparats wird sich dieses Zeitfenster jedoch absehbar schließen.

Jedem potentiell Betroffenen kann daher nur geraten werden, seine steuerliche Situation unter Hinzuziehung eines erfahrenen Steuerstrafrechtlers sorgfältig prüfen zu lassen. Nur auf diese Weise kann geklärt werden, ob eine Selbstanzeige notwendig ist. Ferner ist es aufgrund der mittlerweile sehr komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Laien kaum noch möglich, eine wirksame Selbstanzeige ohne sachkundige Unterstützung abzugeben. Eine zeitnahe und rechtskundige Beratung kann daher letztlich viel Ärger ersparen.

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Eckstein_KollegenDr. Matthias Dominok, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
www.eckstein-kollegen.de