Strafbarkeit für Grafitti

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das 39. Strafrechtsänderungsgesetz verkündet, das damit morgen in Kraft tritt. Hiermit unternimmt der Gesetzgeber den Versuch, dass Graffitti-Schmierereien künftig strafrechtlich leichter als Sachbeschädigung verfolgt werden können.

Strafbarkeit für Grafitti

Den ab dem 08.09.2005 geltenden Wortlaut der Vorschriften über die Sachbeschädigung (§§ 303 und 304 StGB) finden Sie in der Online-Version des Bundesgesetzblattes.

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