Das Bundesverfassungsgericht hat in einem sogenannten „Altfall“ eines Sexualstraftäters der Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (sah die Freilassung im Dezember 2011 vor) wurde aufgehoben. Wenn der Betreffende nach
Artikel lesen




















