Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, angesichts der gefühlten Bedrohung durch den gewaltbezogenen Rechtsextremismus den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiter zu verbessern.

Nachdem am 16.Dezember 2011 das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) seinen Betrieb aufgenommen hat, in dem sich die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern tagesaktuell zu Fällen aus dem Bereich Rechtsextremismus austauschen, soll mit dem jetzigen Gesetzesentwurf die Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsam von von Bund und Ländern betriebenen Verbunddatei Rechtsextremismus geschaffen werden.
Mit dieser gemeinsamen standardisierten zentralen Datei soll der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem Militärischen Abschirmdienst im Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert und beschleunigt werden. Einzelne Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, sollen durch die Datei leichter zugänglich gemacht werden.
Zu diesem Zwecke werden die beteiligten Behörden verpflichtet, in der Datei Daten zu den relevanten Personen und Objekten zu speichern. Gespeichert werden den Behörden bekannte Rechtsextremisten, die zur Gewalt aufrufen, Gewalt unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeit hervorrufen sowie deren zur rechtsextremistischen Szene zugehörigen Kontaktpersonen. Ein Datenabruf aus der Datei führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Verfahrens und damit zu einer Optimierung des Informationsaustauschs.
Der Gesetzentwurf lehnt sich im Wesentlichen an das Gesetz über die bereits seit 2007 bestehende Antiterrordatei (ATD) an. Anders als die ATD wird die zukünftige Rechtsextremismusdatei allerdings nicht nur als reiner Fundstellennachweis ausgestaltet, sondern es wird im Rahmen von Projekten zur Aufklärung rechtsextremistischer Bestrebungen sowie zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten auch eine erweiterte Nutzung der in der Rechtsextremismusdatei gespeicherten Daten möglich sein.
Diese Vorschrift zur erweiterten Nutzung wird in Anlehnung an die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung zunächst auf den 31. Januar 2016 befristet.