Mit dem Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister soll die Übermittlung von Informationen, die in den nationalen Strafregistern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthalten sind, erleichtert werden. Die Informationen werden unter Verwendung des Formblatts im Anhang zu dem Ratsbeschluss übermittelt. Die zuständige Behörde des Mitgliedstaates sollte zum Ausfüllen des Formblatts, mit dem um Informationen aus dem Strafregister ersucht wird, das Verfahrenshandbuch heranziehen. Dieses Verfahrenshandbuch enthält hilfreiche Sachinformationen für die Praxis bei Ersuchen um Informationen aus dem Strafregister eines anderen Mitgliedstaates und wurde von der EU-Ministerrat nunmehr in einer neuen Version veröffentlicht.
