Verfall – und das Zahlungsversprechen des BTM-Kunden

Nach § 73 Abs. 1 StGB kann der Verfall nur hinsichtlich Gegenständen angeordnet werden, die der Täter für die Tat oder aus ihr tatsächlich erlangt hat.

Verfall – und das Zahlungsversprechen des BTM-Kunden

Ein bloßes – zivilrechtlich nicht durchsetzbares, da nichtiges – Zahlungsversprechen eines Betäubungsmittelabnehmers stellt aber noch keinen erlangten Vermögenswert dar.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. März 2016 – 2 StR 280/15

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