Vertraulichkeit der Mandantenkommunikation

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht beschlossen.

Vertraulichkeit der Mandantenkommunikation

Die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen dafür sorgen, dass diejenigen, die bei ihrem Rechtsanwalt um Rat und Hilfe suchen, vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen künftig besser geschützt sind. Hier war im Rahmen der letzten Reformen seitens des Gesetzgebers eine künstliche Differenzierung zwischen der – umfassend geschützten – Mandantenkommunikation mit Strafverteidigern und der – nur eingeschränkt geschützten – Kommunikation der Mandanten mit „normalen“ Rechtsanwälten eingeführt worden. Diese Differenzierung soll nun wieder zurückgefahren werden.

Ein Mandant muss sicher sein, dass das, was er mit seinem Anwalt bespricht, auch wirklich vertraulich bleibt. Der Schutz dieses Vertrauens muss für jede anwaltliche Beratung gelten und darf nicht durch eine künstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit untergraben werden. Dies gilt umso mehr, als viele Rechtsgebiete wie etwa das Wirtschaftsrecht und das Insolvenzrecht eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben sind und sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen lassen. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit allen seinen Anwälten – nicht nur mit seinem Strafverteidiger – soll künftig endlich wieder von staatlicher Ausforschung ferngehalten werden.