Whistleblower

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Damit Journalisten ohne Angst vor Strafverfolgung recherchieren können, sollen sie zukünftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Die Pflicht, bestimmte Informationen geheim zu halten, trifft nur die jeweilige Amtsperson – nicht aber den Journalisten.

Whistleblower

Das „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“ sieht eine Ergänzung des § 353 b StGB vor, nach dem Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Zukünftig wird ein neuer Absatz die Anwendung der ‚Beihilfe zum Geheimnisverrat‘ ausschließen.

Darüber hinaus soll der Schutz von Journalisten vor Beschlagnahme dadurch verbessert werden, dass künftig nicht bereits ein einfacher, sondern erst ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten ausreichen soll, um eine Beschlagnahme anzuordnen.

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