Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Braunschweig im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückverwiesen. Das Landgericht hat die Angeklagten, zwei frühere Vorstände für den Bereich
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