Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz) beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere die Vorgaben der so genannten Dritten EG-Geldwäscherichtline (”Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung”) und eine hierzu von der EG-Kommission erlassenden Durchführungsrichtlinie (Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006) in nationales Recht umgesetzt werden.

Durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes sollen insbesondere
- die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt,
- die Sorgfaltspflichten der verpflichteten Unternehmen und Personen nach Maßgabe des Grundsatzes der Risikoorientierung ausdifferenziert und
- die Identifizierungspflicht hinsichtlich des hinter einem Vertragspartner stehenden wirtschaftlich Berechtigten eingeführt werden.