Zahlt ein Rechtsanwalt Fremdgeld, das ihm vorgeblich von einem Verwandten seines Mandanten zum Zwecke der Schuldenregulierung überlassen wurde, nicht an seinen Mandanten sondern – in Kenntnis von dessen Zahlungseinstellung – auf dessen Weisung an dessen Verwandte aus, die das Geld sofort dem Mandanten aushändigt, so erfüllt dieses Verhalten des Rechtsanwalts
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