Weil er keine Berufshaftpflichtversicherung vorgehalten und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz als Berufsgericht für Architektenberufe einem freien Architekten eine Geldbuße auferlegt.
Dem (rheinland-pfälzischen) Berufsgericht für Architektenberufe beim Verwaltungsgericht Mainz obliegt die Ahndung von schuldhaften Berufspflichtverletzungen
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