Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nach dem VwRehaG ist nicht wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit ausgeschlossen, wenn der Betroffene nach einer Selbstanzeige im Verhör weitere Beteiligte benennt, um eine ihm unmittelbar drohende politische Strafverfolgung abzuwenden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die
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