Das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht kann entfallen, wenn sich Unionsbürger trotz formaler Erwerbstätigkeit oder nach strafrechtlichen Verfehlungen dauerhaft nicht selbst unterhalten können und sich ihr Aufenthalt im Wesentlichen durch existenzsichernde Sozialleistungen finanziert.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat zwei Eilanträge rumänischer Staatsangehöriger gegen Verlustfeststellungen
Artikel lesen















































