Die Allgemeinverfügung der Stadt Essen vom 13. Oktober 2025 über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb der Stadt Essen darf gegenüber zwei Antragstellerinnen eines Eilverfahrens vorläufig nicht vollzogen werden. Von ihnen dürfen mithin Mietwagenfahrten in Essen
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