Abfallentsorgung auf Volksfesten

Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt in einem Eilverfahren gegen die Zuweisung von Restabfallbehältern an den Veranstalter des Maschseefestes in Hannover auf Antrag des Hannover Tourismus Service e.V. (HTS) die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Verfügung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) wiederhergestellt.

Abfallentsorgung auf Volksfesten

Mit dieser Verfügung waren dem HTS als Veranstalter des Maschseefestes 22 Restabfallbehälter mit einem Volumen von 1.100 Litern für die Dauer des Maschseefestes zur Benutzung zugewiesen worden. Damit wurde ihm aufgegeben, den Abfall des Maschseefestes bei aha zu entsorgen. Hiergegen wandte sich der HTS mit dem Argument, er sei weder Besitzer noch Erzeuger der auf dem Maschseefest anfallenden Abfälle.

Diese Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Hannover nach summarischer Prüfung nun bestätigt: Der Veranstalter schaffe lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen dafür, dass während des Maschseefestes, insbesondere durch den Betrieb von gastronomischen Ständen, Abfall anfalle. Er sei aber nur im weitesten Sinne Verursacher des Abfalls, der ihm nicht im ausreichenden Maße zurechenbar sei.

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 23. Juli 2010 – 1 B 3199/10

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