Änderungen in der Parteienfinanzierung

Der Bundestag hat eine Änderung des Parteiengesetzes beschlossen1. Damit sollen die seit 2002 unveränderten Beträge, die die Parteien für jede Wählerstimme und private Zuwendung bekommen, an die Preisentwicklung angepasst werden.

Änderungen in der Parteienfinanzierung

Mit Beginn des Jahres 2016 sollen die Änderungen des Parteiengesetzes in Kraft treten. Ab dann sollen die Parteien in den Genuss der Erhöhung der Parteienfinanzierung kommen. Die staatlichen Zuschüsse an die Parteien werden steigen. Bisher ist jede für eine Partei abgegebene Stimme pro Jahr mit 0,70 Euro honoriert worden. Mit der Gesetzesänderung steigt der Betrag auf 0,83 Euro. Auch für die ersten 4 Mio. Stimmen erhält die entsprechende Partei statt bisher 0,85 Euro je Stimme 1,00 Euro.

Darüber hinaus ändert sich auch die Koppelung der Mittel der Parteienfinanzierung an die Einnahmen einer Partei. Danach wurde der staatliche Zuschuss einer Partei aus Unternehmenstätigkeiten nach dem Umsatz bemessen, den diese Partei gemacht hat. Diese ungewöhnliche Koppelung hat sich z.B. eine Partei zunutze gemacht und einen besonderen Goldhandel betrieben: Obwohl kleine Goldbarren als sichere Wertanlage verkauft worden sind, hat die Partei keinen großen Gewinn damit erzielt, da sie die Barren unter ihrem Wert verkauft hat. Wichtig war für sie allein der Umsatz. Denn entsprechend dem Umsatz ist die Höhe der staatlichen Förderung berechnet worden. Also je mehr Kunden in Goldbarren investiert haben, desto höher ist die Deckelung des staatlichen Zuschusses für die Partei ausgefallen, so dass damit der fehlende Gewinn beim eigentlichen Verkauf wieder kompensiert worden ist.

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Aber ist Gold als Wertanlage überhaupt noch lohnend? Im Vergleich mit Aktien oder anderen Wertanlagen, mit denen regelmäßig bestimmte Erträge und Gewinne erzielt werden können, trägt der Goldbarren keine regelmäßigen „Früchte“ in Form von Zinsen oder Dividenden. Allerdings kann Gold durch Kursgewinne seinen Wert steigern. Goldbarren gelten als eine stabile Anlage. Hält man die Wertentwicklung im Auge ist ein günstiger Kauf und spätere Verkauf mit Gewinn durchaus eine lohnende Angelegenheit. Außerdem ist der Handel mit Gold durch die Steuervergünstigungen sehr attraktiv: Vorausgesetzt man besitzt den Goldbarren länger als ein Jahr, bleiben beim Verkauf des Goldbarren die Gewinne steuerfrei. Einkommensteuer ist nicht fällig. Wer also in unsicheren Zeiten und Finanzkrisen sein Geld sicher anlegen will, für den kann eine Edelmetallanlage in Goldbarren durchaus eine lohnenswerte Alternative sein. Aber dann sollte man das Gold nicht bei einer politischen Partei kaufen, sondern bei einem vertrauenswürdigen Händler.

  1. vgl. den Gesetzentwurf in BT-Drs. 18/6879[]