Asylbewerber und Immigration – die Rechtslage in Deutschland


In den letzten Jahren haben sich Immigration und Asyl zu zentralen Themen in der Gesellschaft entwickelt. Der Grund dafür liegt in den rapide steigenden Zahlen von Flüchtlingen, die in Deutschland und der EU allgemein ankommen. Mit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine nimmt die Zahl der Flüchtlinge erneut zu. Der passende Anlass, um die Situation rund um das Asylrecht in Deutschland und das Verfahren zu erläutern.

<strong>Asylbewerber und Immigration – die Rechtslage in Deutschland</strong>

Asylbewerber, Flüchtlinge und Immigranten: das sind die Unterschiede

Die drei Begriffe Asylbewerber, Flüchtling und Immigrant werden häufig ähnlich genutzt. Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen diesen drei Gruppen.

Der Unterschied zwischen einem Asylbewerber und einem Flüchtling ist, dass der Flüchtling temporär und aufgrund einer akuten Notlage in ein anderes Land kommt. Dies kann beispielsweise ein Krieg wie in der Ukraine 2022 sein. Ein Flüchtling hat in der Regel nicht die Absicht, permanent in ein anderes Land überzusiedeln. Vielmehr ist es das Ziel, wieder in die Heimat zurückzukehren, sobald die Lage dort sicher ist.

Ein Asylbewerber hingegen beantragt permanenten Schutz und Aufenthalt in einem anderen Land. Hintergrund ist oft eine persönliche Bedrohung durch den oder im Heimatstaat. Diese kann politisch, religiös oder ethnisch motiviert sein.

Ein Immigrant hingegen benötigt nicht unbedingt Hilfe von seinem neuen Gaststaat. Immigration ist ein Überbegriff und kommt auch zum Einsatz, wenn jemand beispielsweise aus beruflichen oder familiären Gründen in ein anderes Land übersiedelt. So haben Bürger der EU innerhalb der Union die freie Wahl von Arbeitsplatz und Wohnort. Auch dies wird als Immigration bezeichnet.

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Wie definiert das Gesetz den Asylanspruch?

Nicht jede Person hat Anspruch auf Asyl. Das Asylrecht ist ein Anspruch, der nur für bestimmte Länder oder teilweise auch Personengruppen gilt. Voraussetzung ist, dass anerkannt ist, dass das Herkunftsland unsicher ist. In Europa und Deutschland gibt es Listen, die definieren, welche Länder als unsicher gelten. Nur Menschen aus diesen Ländern können einen Antrag auf Asyl stellen. Inzwischen zählen beispielsweise Länder wie Nordmazedonien oder Senegal zu den sicheren Herkunftsländern. Eine Zeit lang galten diese als unsicher. Die Flüchtlingsanerkennung für Syrer erfolgte aufgrund des langjährigen Bürgerkriegs im Land.

Was führt zur Ablehnung von Asylanträgen?

Asylanträge werden abgelehnt, wenn die Person aus einem nach dem Gesetz sicheren Herkunftsstaat kommt.

Es gibt darüber hinaus weitere Ablehnungsgründe. So kann das Asylgesuch abgelehnt werden, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon ausgeht, dass kein Grund für Asyl vorliegt. Dies kommt vor, wenn es offensichtlich ist, dass hinter dem Asylantrag keine Bedrohung des eigenen Lebens steht, sondern beispielsweise wirtschaftliche Gründe und der Wunsch nach einem besseren Leben.

Ebenfalls werden Asylanträge mit der Begründung „unzulässig“ abgelehnt, wenn der Antragssteller gegen die EU-Asylregeln verstoßen hat. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit der Dublin-Regulierung der Fall. Diese sieht vor, dass ein Asylsuchender in dem Land einen Erstantrag stellen muss, in dem er zuerst in die EU einreist. Dieses Land ist auf jeden Fall für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig. Kommt ein Asylsuchender beispielsweise in Italien an und reist weiter nach Deutschland, um dort einen Asylantrag zu stellen, ist dieser unzulässig. Er müsste zunächst in Italien Asyl beantragen und kann erst nach der Bearbeitung und einem positiven Bescheid nach Deutschland weiterreisen, wenn aus irgendeinem Grund der Aufenthalt dort geplant ist.

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Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?

Wer in Deutschland einen Asylantrag einreicht, bekommt für die Dauer des Verfahrens Unterstützung vom Staat. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Leistungen. Es gibt sowohl Sachleistungen als auch ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung. Die Leistungen teilen sich auf diese vier Hilfen auf:

  • Sachleistungen
  • Taschengeld
  • Sozialleistungen
  • Übernahme der Kosten für die Unterbringung

Die Leistungen Asylbewerber Tabelle sieht ein Taschengeld vor, wenn die Asylbewerber in Flüchtlingslagern oder Heimen untergebracht sind. Die Höhe bemisst sich nach dem Alter und dem Familienstand. Diese Sätze gelten im Jahr 2022 laut §3 des Asylbewerberleistungsgesetzes:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende: 163 € / Monat
  • Ehe- und Lebenspartner: 147 € / Monat
  • Erwachsene: 131 € / Monat
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 111 € / Monat
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 109 € / Monat
  • Kinder unter 5 Jahren: 105 € / Monat


Erfolgt die Unterbringung außerhalb einer Flüchtlingsunterkunft, werden die folgenden Sätze pro Kopf gezahlt:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende: 367 € / Monat
  • Ehe- und Lebenspartner: 330 € / Monat
  • Erwachsene: 294 € / Monat
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 326 € / Monat
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 283 € / Monat
  • Kinder unter 5 Jahren: 249 € / Monat


Diese Leistungen werden für den Zeitraum von 15 Monaten gezahlt. Danach erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach der Sozialhilfe. Sind Flüchtlinge anderweitig untergebracht, erhalten sie die realen Kosten für Wohnraum und Heizung in vollem Umfang erstattet. Zusätzlich gewährt der Staat Einmalzahlungen für die Anschaffung von Haushaltsgegenständen und Möbeln.

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Dürfen Asylbewerber arbeiten?

Grundsätzlich dürfen Asylbewerber in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen und so Geld verdienen. Dies ist jedoch nicht sofort und ohne Erlaubnis möglich. Zuständig dafür ist die jeweilige Ausländerbehörde, wo der Asylbewerber registriert ist. Die Zustimmung erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

Zunächst benötigt der Asylbewerber eine BÜMA. Dies ist ein vorläufiges Aufenthaltspapier, das als Ausweisdokument gilt. Dann gilt eine Wartefrist von drei Monaten ab dem Datum der Ausstellung der BÜMA, bevor ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis gestellt werden kann. Diese ist immer auf einen spezifischen Arbeitsplatz bezogen. Somit erfordert die Ausländerbehörde eine Stellenbeschreibung der Arbeitsstelle. Der potenzielle Arbeitgeber muss diese ausfüllen. Das Formular als Vorlage gibt es als Download bei der Bundesagentur für Arbeit.

Handelt es sich um ein Praktikum zur Berufsorientierung, das maximal drei Monate dauert, ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Gleiches gilt, wenn eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf begonnen wird.

Wann werden Asylbewerber abgeschoben?

Abschiebungen von Asylbewerbern erfolgen aus verschiedenen Gründen. Sie stehen meist im Zusammenhang mit einem abgelehnten Asylantrag. Es erfolgt aber auch eine Abschiebung von Personen, die auffällig oder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. So ist die Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder möglich und wird auch vorgenommen.

Eine Abschiebung erfolgt nicht unbedingt in das Heimatland des Asylbewerbers. Liegt ein Verstoß gegen die Dublin-Regeln vor, dann wird der Asylbewerber in das EU-Land abgeschoben, in das er zuerst eingereist ist. Bevor eine Abschiebung erfolgt, hat jeder Asylbewerber eine Frist, in der eine freiwillige Ausreise möglich ist. Nach der Ablehnung eines Asylantrags sind Bewerber ausreisepflichtig.

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