Berechnung der Jubiläumsdienstzeit

Wann ist einem langgedienten Beamten die Urkunde zum 25-jährigen Dienstjubiläum zu überreichen? Zumindest für den Kreis der Beamten des Landes Niedersachsen (der Kläger war ein in Landesdiensten stehender Studienrat) gab jetzt das Verwaltungsgericht Braunschweig die Antwort:

Berechnung der Jubiläumsdienstzeit

Die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit ist nicht an die Berechnung des Besoldungsdienstalters gebunden. Die Zeit des Zivil- bzw. Wehrdienstes und die Zeit des Studiums an einer Hochschule sind bei der Berechnung der Jubiläumsdienstzeit nach § 3 DJubV1 nicht zu berückschtigen.

Die Regelung des § 3 DJubV und die des § 7 DJubV, nach der nur vor dem In-Kraft-Treten der Dienstzeitjubiläumsverordnung bekanntgegebener Berechnungen nach der alten Verordnungslage unverändert bleiben, verstoßen nicht gegen den Gleichheitssatz und das Diskriminierungsverbot.

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 18. August 2010 – 7 A 254/09

  1. Verordnung über die Ehrung der Beamten und Richter für langjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Dienstjubiläumsverordnung) vom 23.04.1996, Nds.GVBl. S. 214[]