Der Dienstunfall und die Minderung der Erwerbsfähigkeit

Der Grad der Behinderung ist ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht und erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Höhe einer nach anderen Vorgaben zu bestimmenden Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Der Dienstunfall und die Minderung der Erwerbsfähigkeit

Für eine weitere Beweiserhebung zur Ermittlung des Umfangs einer Erwerbsminderung besteht keine Notwendigkeit, wenn klägerseits vorgelegte fachärztliche Bescheinigungen zwar hinsichtlich des vertretenen Umfangs der Erwerbsminderung von der Bewertung durch einen gerichtlicherseits bestellten Gutachter abweichen, ihre dem Kläger günstigere Aussage aber schon nach den Formulierungen in den ärztlichen Bescheinigungen Zweifel an ihrer sachlichen Angemessenheit unterliegt, während die gutachterlichen Feststellungen in sich schlüssig aus dem erhobenen Befund hergeleitet werden.

Oberverwaltungsgericht de Saarlands, Beschluss vom 24. April 2009 – 1 A 467/08

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