Ein Polizist mit rechtem Gedankengut und die Dienstaufsicht

Ein Polizist, der Kreisvorsitzender von „Pro NRW“ ist, muss sich eine Versetzung in den Innendienst und eine besonders enge Dienstaufsicht durch den Polizeipräsidenten gefallen lassen. So muss es sich der Aachener Kreisvorsitzende der Partei Pro NRW, im Hauptberuf Polizeihauptkommissar, vorläufig gefallen lassen, einer besonders engen Dienstaufsicht durch den Polizeipräsidenten unterworfen zu sein, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Aachen und lehnte den Antrag des Polizisten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diese Art der Dienstaufsicht ab.

Ein Polizist mit rechtem Gedankengut und die Dienstaufsicht

Die „Bürgerbewegung Pro NRW“ hatte im Juli 2010 auf ihrer Homepage mitgeteilt, dass der Antragsteller zum neuen Vorsitzenden des Kreisverbandes Aachen gewählt worden sei. Dabei wurde auch der Dienstgrad des Antragstellers als Polizeihauptkommissar erwähnt. Daraufhin setzte der Polizeipräsident den Antragsteller in den Innendienst um und unterstellte ihn einer „besonders engen Dienstaufsicht“. Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit dem Begehren, Mobbing-Handlungen ihm gegenüber zu unterlassen und die besonders enge Dienstaufsicht aufzuheben.

Das Verwaltungsggericht mochte die Maßnahmen des Polizeipräsidenten jedoch nicht beanstanden. Da die Partei Pro NRW vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sei die Wahl des Polizeihauptkommissars mit Blick auf die gebotene politische Mäßigung eines Beamten erläuterungsbedürftig. Auch sei die Unterwerfung unter eine besonders enge Dienstaufsicht nicht stigmatisierend, sondern bedeute nur, dass bei dem Antragsteller auf eine absolut korrekte Einhaltung der Dienstpflichten geachtet werde.

Weiterlesen:
Die Haftung des Beamten

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23. März 2011 – 1 L 46/11