Zukünftig sollen Niedersächsische Landesbeamte unverzinsliche Vorschüsse auf ihre Bezüge erhalten können. Einer entsprechenden Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Verbände nach § 81 NPersVG hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung vom 22. Mai 2012 zugestimmt.

Nach § 45 Beamtenstatusgesetz kann der Dienstherr seinen Beamten und Richtern im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Vorschüsse gewähren, um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Der Entwurf der Vereinbarung nach § 81 NPersVG trifft hierfür die generellen Regelungen.
Bei der Gewährung von Vorschüssen wird unterschieden nach
- Aufwendungen, die Beamte oder Richter noch nicht im Rahmen der Unfallfürsorge oder des Beihilfesystems erstattet werden können, weil über die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall noch nicht entscheiden wurde, und
- anderen Fällen. Diese können zum Beispiel vorliegen, wenn Beamte oder Richter durch unabwendbare Aufwendungen in finanzielle Notlagen geraten. Für diese Fälle wird die Möglichkeit eröffnet, einen unverzinslichen Vorschuss zu gewähren. Die Vereinbarung gibt der einzelnen Behörde die notwendige Flexibilität, um bei finanziellen Notsituationen einzelner Bediensteter angemessen reagieren zu können.
Vorschüsse können gewährt werden, wenn die Personalvertretungen zustimmen. Da die Regelung ressortübergreifend sein soll, ist gemäß § 81 NPersVG eine entsprechende Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Verbände abzuschließen. Das Niedersächsische Finanzministerium wurde gebeten, die entsprechende Vereinbarung zu schließen.