Wird während eines laufenden Konkurrentenstreits um einen höherwertigen militärischen Dienstposten die angefochtene Auswahlentscheidung aufgehoben und eine neue Auswahlentscheidung getroffen, erstreckt sich der gegen die erste Auswahlentscheidung eingelegte Rechtsbehelf nicht auf die zweite Auswahlentscheidung1.
Der Bewerber muss deshalb in dem Fall, dass der Dienstherr wiederum einem anderen Bewerber den Vorzug einräumt, die zweite Auswahlentscheidung mit einem gesonderten Rechtsbehelf anfechten.
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. April 2016 – 1 WB 27.15
- BVerwG, Beschluss vom 06.10.2015 – 1 WDS-VR 1.15, NVwZ-RR 2016, 60 = NZWehrr 2016, 31, jeweils LS und Rn. 32 f.[↩]











