Noch kein neuer Präsident für das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Die Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt verzögert sich weiterhin. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die von dem Verwaltungsgericht Halle auf Antrag einer Mitbewerberin erlassene einstweilige Anordnung im Ergebnis bestätigt, wonach eine neue Auswahl für den Dienstposten zu treffen ist.

Noch kein neuer Präsident für das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Die Auswahlentscheidung des Ministerpräsidenten zugunsten der Beigeladenen ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt u. a. deshalb rechtsfehlerhaft, weil das in der Stellenausschreibung aufgestellte und als konstitutiv angesehene Anforderungsmerkmal „sowohl mehrjährige Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung als auch in der allgemeinen Justizverwaltung, zum Beispiel in einer obersten Bundes- oder Landesbehörde“ nicht als sachgerecht anzusehen sei.

Dass ein Bewerber über Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen der Gerichts- und Justizverwaltung verfügen müsse, dürfte sich zwar schon aus den gesetzlichen Vorschriften ergeben. Denn der Präsident des Landesarbeitsgerichtes habe nicht nur die Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahrzunehmen, sondern er müsse als Leiter eines obersten Landesgerichtes und damit Leiter einer oberen Landesbehörde zudem mit dem zuständigen Fachministerium in Angelegenheiten der (allgemeinen) Justizverwaltung zusammenarbeiten, was entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich voraussetze.

Es sei indes nicht erkennbar, dass ein Bewerber für das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes ungeeignet sei, wenn er nicht über mehrjährige Erfahrungen in der Gerichts- wie allgemeinen Justizverwaltung verfüge.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen -Anhalt, Beschluss vom 15. September 2014 – 1 M 76/14