Die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz als Dienststellen geltenden Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes ohne örtlichen Personalrat fallen nicht in die Zuständigkeit des Personalrats der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes.
Der Bundesnachrichtendienst besteht aus der Zentrale in Berlin und dezentralen Organisationseinheiten im In- und
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