Die Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers bei den Bandidos rechtfertigt nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Abordnung in den Innendienst.
Im April 2010 wurde der Antragsteller mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Gerichtsvollzieher entbunden und beauftragt, bis auf
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