Brustkrebs kann bei Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf zwei Klagen abgewiesen, die eine 25 Jahre am Berufsbildungszentrum Grevenbroich beschäftigte 52-jährigen Berufsschullehrerin und ihr 17-jährigen Sohn sowie der Witwer einer über 30
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