Baden-Württemberg vereinfacht die Vergütung seiner Gerichtsvollzieher. Bisher erhielten die Gerichtsvollzieher neben einer Vergütung für die Vollstreckungstätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese werden nun durch eine einheitliche Vergütung ersetzt, die sich nach den Gebühren richtet, die der Gerichtsvollzieher einzieht. Dabei wird die Vergütung
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