Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht in einem aktuellen Urteil zur Beamtenbesoldung die unterschiedliche Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung als rechtswidrig an. Die Beteiligten streiten über die Vergütung von geleisteten Vorgriffsstunden der Klägerin zur Ansparung eines Freistellungszeitraums als Studienrätin in den Diensten des Landes Hessen. Die Klägerin ist verbeamtete Lehrerin
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