Geldscheine

Die über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitsleistung – und das Ruhegehalt

Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist ausschließlich die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergebende Dienstzeit maßgeblich; darüber hinaus geleistete Arbeitszeiten bleiben außer Betracht.

Eine über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitsleistung ist mithin nicht ruhegehaltfähig.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

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Bundeswehr

Der Soldat als Sicherheitsrisiko

Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll. Dabei obliegt es der zuständigen Stelle, aufgrund einer an diesem Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalls die ihr übermittelten Erkenntnisse im

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Präsidialamt der FU Berlin

Die unerwünschte Berliner Universitätskanzlerin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung gegenüber der Kanzlerin der Freien Universität Berlin angeordnete Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bestätigt.

Damit hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Kanzlerin gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

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Hörsaal

Die abgelehnte „Entfristung“ des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin

Ist gesetzlich geregelt, dass ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit „fortgesetzt“ werden kann, begründet die Ablehnung eines entsprechenden Entfristungsantrags wegen Nichtbewährung ggf. ein Rehabilitierungsinteresse.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit war die klagende Professorin

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Bundesverwaltungsgericht

Dienstvereinbarungen – und ihre Auslegung

Dienstvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen.

Eine Dienstvereinbarung schafft als Akt dienststelleninterner Rechtssetzung (Normenvertrag) für die Dienststelle und deren Beschäftigte unmittelbar geltendes Recht in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt

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Bundeswehr

Dienstliche Beurteilung von Soldaten

Für die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Anlass für diese Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts war die dienstliche Beurteilung eines Offiziers vom Juli 2021. Sie erfolgte auf der Grundlage des neuen

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Die Social Media-Auftritte eines Polizeibeamten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass einem unter dem Namen „Officer …“ auf verschiedenen sozialen Plattformen aufgetretenen Polizeibeamten dessen Internetauftritte mit Polizeibezug untersagt werden durften. Damit hat es die Beschwerde des Polizeibeamten gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.

Die

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