Im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren kann nur die dienstliche Beurteilung als Ganzes angegriffen werden. Die Anteile des Erst- und Zweitbeurteilers bilden unselbstständige, nicht isoliert anfechtbare Teile dieser dienstlichen Maßnahme.
Der Antrag muss daher auf eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der aufgehobenen Regelbeurteilung in
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