Die Richterbesoldung im Land Berlin war in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die Besoldung der Richter und Staatsanwälte der
Lesen