Das Freiluft-Rockkonzert und die Ruhe der Nachbarn

Einem Nachbarn ist es zuzumuten, bei Rockkonzerten die Fenster geschlossen zu halten. Zumindest 22 Mal im Jahr.

Das Freiluft-Rockkonzert und die Ruhe der Nachbarn

Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin die Klage einer Anwohnerin gegen eine Konzertveranstaltungsreihe in der Zitadelle Spandau abgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens war die Rechtmäßigkeit mehrerer den Veranstaltern von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erteilter lärmschutzrechtlicher Genehmigungen für die Veranstaltungsreihen der Jahre 2009, 2010 und 2011. Gegenwärtig findet erneut auf dem Gelände der Zitadelle Spandau in der Zeit vom 29. Mai bis zum 20. August 2011 das sog. „citadel music festival“ statt. Die Klägerin hat mit ihrer Klage insbesondere die Häufigkeit und die Dauer der Konzertveranstaltungen gerügt sowie eine Unzumutbarkeit der zugelassenen Lärmpegel bzw. eine Belastung durch tieffrequente Geräusche geltend gemacht.

Das Verwaltungsgericht folgte der lärmempflindlichen Nachbarin jedoch nicht: Die Klägerin sei durch die Konzertveranstaltungen nicht in ihren Rechten verletzt. Keiner der Richter habe am 7. Juni 2011 in der Wohnung der Klägerin bei geschlossenem Fenster störende Geräusche irgendwelcher Art wahrnehmen können, obschon ein vorhergehender Besuch der Konzertveranstaltung gezeigt habe, dass innerhalb der Zitadelle Spandau mit erheblicher Lautstärke eine stark basslastige, rhythmische und schlagzeugbetonte Rockmusik dargeboten worden sei. Es sei der Klägerin zuzumuten, an den 22 Veranstaltungstagen des Jahres 2011 für die Dauer der Veranstaltungen die bereits im Jahre 2008 in der Wohnung eingebauten Schallschutzfenster geschlossen zu halten.

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16. Juni 2011 – VG 10 K 175.09