Das Rathaus und die Öffentlichkeitsarbeit der Ratsfraktionen

Der Ratsfraktion einer politischen Partei brauchen von der Gemeinde keine Räumlichkeiten im Rathaus zur Durchführung allgemeinpolitischer Aktionen zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Begründung wies jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Feststellungsklage der Wuppertaler Ratsfraktion Die Linke ab.

Das Rathaus und die Öffentlichkeitsarbeit der Ratsfraktionen

Mit ihrer Klage wollte die Fraktion Die Linke gerichtlich klären lassen, dass ein vom Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal ausgesprochenes Verbot, Sitzungsräume des Wuppertaler Rathauses für eine Veranstaltung der Klägerin zu nutzen, rechtswidrig war. Die Klägerin gab an, sie habe in den Sitzungsräumen eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung über eine Anordnung des Oberbürgermeisters durchführen wollen, eine nach seiner Ansicht die Arbeit der Polizei diffamierende und verunglimpfende Ausstellung mit dem Titel „Vom Polizeigriff zum Übergriff“ zu schließen. Die Klägerin machte geltend, sie sei als Fraktion befugt, sich kritisch mit einer solchen Anordnung der Gemeindespitze zu befassen.

Die Kammer führte zur Begründung ihrer klageabweisenden Entscheidung aus, der Beklagte sei zwar entsprechend seiner bisherigen Handhabung aus Gleichbehandlungsgründen verpflichtet gewesen, den Fraktionen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Sitzungs-)Räume im Rathaus für ihre Fraktionsarbeit zur Verfügung zu stellen. Diesem Bereich der Fraktionsarbeit habe die von der Klägerin geplante Veranstaltung aber nicht zugeordnet werden können. Den Fraktionen käme – anders als politischen Parteien – kein allgemeinpolitisches Mandat zu. Sie dürften sich als Teil der Gemeindeverwaltung genauso wie der Rat nur mit Angelegenheiten befassen, die die Gemeinde konkret beträfen. Bei der von der Klägerin geplanten Veranstaltung sprächen die ganz überwiegenden Gesichtspunkte dafür, dass nicht lediglich die Information der Mitglieder der Klägerin über die Schließung der Ausstellung beabsichtigt war, sondern eine eigentlich im Rahmen der Ausstellung geplante öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum allgemeinpolitischen Thema „Polizeigewalt“ ersatzweise in den Rathausräumlichkeiten habe stattfinden sollen.

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