Datensicherheit ind der Anwaltskanzlei – und die Wiedereinsetzung

Von einem Bevollmächtigten sind gebräuchliche organisatorisch-technische Vorkehrungen zu erwarten, die beim Einsatz elektronischer Datenverarbeitungssysteme insbesondere eine regelmäßige und funktionierende Datensicherung gewährleisten.

Datensicherheit ind der Anwaltskanzlei – und die Wiedereinsetzung

Das gilt umso mehr, wenn sich eine Frist ihrem Ende nähert und der Bevollmächtigte deshalb Möglichkeiten einer Fristversäumung in Betracht zu ziehen hat, die zu einem früheren Zeitpunkt weniger naheliegen oder doch leichter vermeidbar sind1.

Entsprechende Vorkehrungen vorausgesetzt kann ein aufgrund technischer Probleme auftretender Datenverlust allenfalls einen kurzen Zeitraum seit der letzten Datensicherung betreffen. Mit dem Vortrag, die Datei sei offenbar schon zuvor nicht mehr korrekt zwischengespeichert worden, räumen die Antragsteller insoweit defizitäre Vorkehrungen ihres Bevollmächtigten ein.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Januar 2015 – 4 BN 18.2014 –

  1. vgl. z.B. Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2014, § 60 Rn. 40[]
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Postausgangskontrolle durch das Finanzamt