Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist auch wieder die Grillsaison eröffnet worden. Das schöne Wetter lockt ins Freie. Man sieht überall Gruppen, die beim Picknick sind oder einen Grill angefeuert haben. Spezielle Ereignisse, wie der Vatertag oder die Fußball-Weltmeisterschaft verstärken dieses Phänomen noch. Denn wer hat nach einem Vatertags-Ausflug nicht Hunger – und ein Spiel der Nationalmannschaft macht beim Grillen noch einmal soviel Spaß!
Doch ein noch so schönes Grillvergnügen kann schnell im größten Streit bzw. Ärger enden, wenn nicht einige Regeln eingehalten werden: Jeder, der glaubt, überall in freier Natur seinen Grill aufstellen zu dürfen, unterliegt einem schweren Irrtum, der teuer werden kann. Viele Städte und Gemeinden haben öffentliche Grillplätze ausgewiesen, an denen ohne oder mit vorheriger Anmeldung gegrillt werden darf.
Ist das Grillen in einer Gemeinde grundsätzlich erlaubt, so sollte man doch darauf achten, dass man sich nicht in einem Naturschutzgebiet befindet oder seinen Grill im Wald unter Bäumen aufgestellt hat. Die Gefahr eines unkontrollierten Feuers ist grundsätzlich zu vermeiden. Das gilt auch für achtlos weggeworfene Glasflaschen, die besonders bei längerer Trockenheit ein Feuer entfachen können. Wobei längere Trockenheit sowieso ein Grund ist, auf das Grillen zu verzichten, wenn es nicht behördlich verboten worden ist.
Darüber hinaus sollte es für jeden Grillfreund selbstverständlich sein, keinen Müll zu hinterlassen. Es kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, ob die Essensreste und die Kohle bzw. Asche in öffentlichen Mülleimern entsorgt werden darf.
Vielfach ist es auch nicht gestattet, einen Grill zu verwenden, der direkt auf dem Boden steht – damit soll verhindert werden, dass dort der Boden, besonders der Rasen, einen irreparablen Schaden nimmt. Gerade die günstigen Ein-Mal-Grills sind dadurch von einer Verwendung ausgeschlossen.
Damit die Vorschriften der jeweiligen Gemeinde eingehalten werden, finden regelmäßig Kontrollen statt. Wird an unerlaubten Standorten gegrillt oder entspricht der verwendete Grill nicht den Vorschriften, kann das zu Bußgeldern führen. Mit einem Anruf bei der zuständigen Gemeinde lassen sich unnötiger Ärger und Kosten vermeiden.











