Ein Iman kann in sein Heimatland abgeschoben werden, wenn er “Hetzpredigten” gegen Christen und Juden hält.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bereit die Klage des Imans gegen den Widerruf seiner Asylanerkennung abgewiesen hatte1, bestätigte es jetzt auch die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Imams in sein Heimatland Ägypten bestätigt.
Der Kläger war 1999 als Asylberechtigter anerkannt worden. In Deutschland war er als Imam muslimischer Gemeinschaften in Münster und Minden tätig. Ermittlungen der zuständigen Behörden kamen zu dem Ergebnis, der Kläger habe in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ferner habe er Verbindung zu der islamistischen Terrororganisation „Al-Jihad Al-Islami“ gehabt.
Aufgrund dieses Verhaltens hatte die Ausländerbehörde den Kläger ausgewiesen und ihm die Abschiebung nach Ägypten angedroht. Seine hiergegen beim Verwaltungsgericht Minden erhobene Klage wurde abgewiesen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung nunmehr ebenfalls abgelehnt hat.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2011 – 18 A 2195/09
- OVG NRW, Urteil vom 09.03.2011 – 11 A 1439/07.A[↩]










