Der Tierschutzverein und die Kontrollvorschriften der EU

Die Vorschriften der Europäischen Union über die veterinärrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Kontrollen bei gewerblichen Tiertransporten gelten auch für einen Tierschutzverein, wenn er regelmäßig Hunde aus Ungarn nach Deutschland bringt und dann gegen eine Schutzgebühr an neue Besitzer abgibt.

Der Tierschutzverein und die Kontrollvorschriften der EU

So das Oberverwaltungsgericht Schleswig in dem hier vorliegenden Fall eines Tierschutzvereins, der mit seiner Klage festgestellt wissen wollte, dass er nicht den europarechtlichen Vorschriften über gewerbliche Tiertransporte unterliegt. Der Verein begründete das mit seinem dem Tierschutz verpflichteten Vereinszweck. Weiterhin wollte der Verein festgestellt wissen, dass er keine vorherige Genehmigung für diese Transporte nach dem Tierschutzgesetz benötigt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig setzt die Anwendbarkeit der streitigen Kontrollvorschriften zwar eine gewisse Planmäßigkeit der Tiertransporte, nicht jedoch eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Auch der ideelle Vereinszweck lasse den mit den Vorschriften bezweckten Tierschutz nicht von vornherein entbehrlich werden.

Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2012 – 4 LB 11/11

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