Die Suche nach einem Schulleiter

Die Besetzung einer Schulleiterstelle bei mehreren Bewerbern ist in erster Linie anhand aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Maßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen zu entscheiden. Die Vergleichbarkeit der Beurteilungen zweier Bewerber ist nicht gegeben, wenn die Beurteilung des einen Bewerbers einen anderen Zeitraum umfasst als die des anderen Bewerbers.

Die Suche nach einem Schulleiter

So das Verwaltungsgericht Augsburg in dem hier vorliegenden Fall, in dem es um die Besetzung der Stelle des Leiters des Gymnasiums Neusäß ging. Kommen mehrere Bewerber um einen höherwertigen Dienstposten in Betracht, muss der am besten geeignete ermittelt werden. In diesem Fall lag für einen Bewerber eine Beurteilung vor, die den Zeitraum 2007 bis 2010 abdeckte, während sich die Beurteilung des anderen Bewerbers auf den Zeitraum 2011 bis 2013 erstreckte.

In seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Augsburg betont, dass die Ermittlung des am besten geeigneten Bewerbers anhand aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Maßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Beurteilungszeiträumen nicht möglich sei, da eine Vergleichbarkeit der Beurteilungen nicht mehr gegeben sei. Der Mangel könne aber durch die Erstellung zeitlich deckungsgleicher Beurteilungen behoben werden.

Bis zu einer abschließenden Entscheidung müsse die Stelle jedoch offen bleiben.

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 30. Juli 2013 – Au 2 E 13.923