Die Wahl eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Antrag der Landesbeauftragten für den Datenschutz Barbara Thiel auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sie die Ernennung ihres Nachfolgers Denis Lehmkemper verhindern wollte.

Die Wahl eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Barbara Thiel ist seit dem 1. Januar 2015 Landesbeauftragte für den Datenschutz. Ihre Amtszeit endete ursprünglich nach acht Jahren mit Ablauf des Jahres 2022 und wurde um sechs Monate verlängert, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Nachfolger berufen war. Am 3. Mai 2023 wählte der Landtag den Ministerialbeamten Denis Lehmkemper mit breiter Mehrheit zu ihrem Nachfolger. Eine offizielle Ernennung wurde zurückgestellt, weil Frau Thiel um Eilrechtsschutz nachgesucht hat mit dem Antrag, der Staatskanzlei einstweilen zu untersagen, Herrn Lehmkemper zu berufen. Zur Begründung hat sie vorgetragen, die Auswahl des neuen Datenschutzbeauftragten leide an einem Verfahrensmangel. Es sei keine öffentliche Ausschreibung erfolgt, womit ihr die Möglichkeit genommen worden sei, sich um eine weitere Amtszeit zu bewerben. Außerdem fehle es dem ausgewählten Nachfolger an der erforderlichen Qualifikation, weil er zu keinem Zeitpunkt in seiner beruflichen Laufbahn Berührung mit datenschutzrechtlichen Fragen gehabt habe.

Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Hannover nicht gefolgt: 

Das Auswahlverfahren verstößt nicht gegen das sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergebende Transparenzgebot, befand das Verwaltungsgericht. Der Vorschlag der Landesregierung an den Landtag, Herrn Lehmkemper zum Datenschutzbeauftragten zu wählen, ist in einer Landtagsdrucksache öffentlich bekannt gemacht worden. Der Wahlvorgang selbst ist in einer öffentlichen Sitzung des Landtages erfolgt und war damit hinreichend transparent. Einer Ausschreibung bedurfte es nach den einschlägigen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung nicht.

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Dem ausgewählten Nachfolger fehlt es nach Ansichgt des Verwaltungsgerichts auch nicht an der Qualifikation. Herr Lehmkemper erfüllt die Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes des Datenschutzbeauftragten. Er sei Volljurist und verfüge über die erforderlichen datenschutzrechtlichen Kenntnisse durch seine langjährige Tätigkeit in der Landesverwaltung.

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 22. Juni 2023 – 13 B 3358/23

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