Erhalt der örtlichen Grundschule trotz Eingemeindung

Ist in einer Eingemeindungsvereinbarung zwischen der Stadt und der ehemaligen Gemeinde festgehalten, dass sich die Stadt verpflichtet, die in der Gemeinde vorhandene Grundschule dauerhaft zu erhalten, verletzt ein späterer Stadtratsbeschluss, nach dem die Grundschule in einen anderen Ort verlegt werden soll, die Rechte der ehemaligen Gemeinde aus der Vereinbarung über die Eingliederung.

Erhalt der örtlichen Grundschule trotz Eingemeindung

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Dresden in dem hier vorliegenden Fall den Erhalt der Grundschule in der in die Stadt Radeberg eingemeindete ehemalige Gemeinde Ullersdorf gesichert. In der 1998 geschlossenen Eingemeindungsvereinbarung zwischen der Stadt Radeberg (Landkreis Bautzen) und den ehemaligen Gemeinden Ullersdorf und Großerkmannsdorf verpflichtete sich die Stadt Radeberg zum »dauernden Erhalt der Grundschule in Ullersdorf mit den Einzugsbereichen Ullersdorf und Großerkmannsdorf«. Im Juni 2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Radeberg, dass der Grundschulstandort Ullersdorf ab dem Schuljahr 2013/14 in das Schulgebäude nach Großerkmannsdorf (ehemalige Pestalozzi-Mittelschule) verlegt wird. Dagegen wandte sich die ehemalige Gemeinde Ullersdorf mit ihrer Klage.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden verletzt die Entscheidung der Beklagten vom 29.6.2011, den Schulstandort Ullersdorf ab dem Schuljahr 2013/14 in das Schulgebäude nach Großerkmannsdorf zu verlegen, die Rechte der Klägerin aus § 18 Abs. 1 der Vereinbarung vom 6. März 1998 über die Eingliederung der Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf in die Stadt Radeberg. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Stadt aus der Eingemeindungsvereinbarung verpflichtet ist, „rechtzeitig das Erforderliche zu tun, damit auch nach Auslaufen der derzeitigen Ausnahmegenehmigung der Sächsischen Bildungsagentur für die Beschulung von Grundschülern in Großerkmannsdorf die Grundschule in Ullersdorf mit den Enzugsbereichen Ullersdorf und Großerkmannsdorf erhalten bleibt“.

Weiterlesen:
Ethik-Unterricht in der Grundschule

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 17. Januar 2013 – 5 K 1875/11