„Erwachsen auf Probe“ II

Nachdem es heute mittag bereits das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt hat, das örtliche Jugendamt zu verpflichten, die Ausstrahlung der ersten Folge der RTL-Serie „Erwachsen auf Probe“ zu verhindern, ist ein weiterer Vorstoß der selben Antragsteller gegen die zuständige Landesmedienanstalt jetzt auch vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Eilanträge eines Vereins, der sich familienpolitischen Zielen widmet, und eines sechsfachen Familienvaters, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt verpflichtet werden soll, die Ausstrahlung des RTL-Formats „Erwachsen auf Probe“ ab heute Abend zu untersagen, ebenfalls abgelehnt.

„Erwachsen auf Probe“ II

Die Hannoveraner Verwaltungsrichter sehen die Rechte der Antragsteller, die weder an der Produktion der Sendung beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind, durch die Fernsehausstrahlung als nicht verletzt an. Darüber hinaus bestehe, so das Verwaltungsgericht, kein Anspruch gegen die Niedersächsische Landesmedienanstalt auf Einschreiten gegen RTL, weil die Landesmedienanstalt ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde.

Dessen ungeachtet dürfe die NLM auch nur rechtsaufsichtlich im Wege der Beanstandung gegen RTL tätig werden. Schließlich habe die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) die Sendung freigegeben. Das Gericht könne nicht im Voraus seine Haltung an die Stelle der FSF setzen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, gegen ihn ist noch die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht statthaft.

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Aufklärungsrüge - und ihre Darlegungserfordernisse

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 3. Hannover 2009 – 7 B 2222/09