Familientrennungen bei Spätaussiedlern

Die Bundesregierung hat gestern den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Gesetz soll eine Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz geschaffen werden, um unvertretbare Familientrennungen bei Spätaussiedlern zu vermeiden.

Familientrennungen bei Spätaussiedlern

In der Vergangenheit hatte die Aussiedlung nach Deutschland für Spätaussiedler wiederholt zu Fällen einer Trennung von zurückbleibenden Familienangehörigen geführt, wenn sich diese zunächst entschieden, im Aussiedlungsgebiet zu verbleiben. Es fehlte im Bundesvertriebenenrecht bisher eine Regelung, die es dem Ehegatten oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ermöglichte, bei Vorliegen eines Härtefalles auch nachträglich ins Bundesgebiet auszusiedeln. Nach der nunmehr vorgesehenen Neuregelung im Bundesvertriebenengesetz soll es künftig im Härtefall möglich swin, den Ehegatten oder Abkömmling in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nachträglich einzubeziehen. Dies gilt in Fällen, in denen der Spätaussiedler bereits in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt hat und der bisher im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkömmling die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nach dem Bundesvertriebenenrecht erfüllt.