Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

Der Bundesrat hat heute der Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung zugestimmt, mit der eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandverbindungen („schnelles Internet“) in ländlichen Gegenden ermöglicht werden soll.

Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

Die Verordnung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, Sendefrequenzen des Rundfunks zu versteigern, die unter anderem (als „digitale Dividende“) durch die Umstellung der analogen auf die digitale Technik frei werden. Diese können dann für eine flächendeckende Breitbandversorgung verwendet werden und im bisher unterversorgten ländlichen Raum für einen schnelleren Zugang zum Internet sorgen.