Futtermittel mit Lebensmittel-Bio-Siegel

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen ist die Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln mit dem nationalen Öko-Kennzeichen erlaubt.

Futtermittel mit Lebensmittel-Bio-Siegel

Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“). Im April 2011 untersagte der Senator für Wirtschaft und Häfen für fünf Produkte, diese mit Bio-Siegel in den Verkehr zu bringen. Hiergegen hat sich die Klägerin mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht gewandt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfen Heimtierfuttermittel mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden. Die Behörde darf die Kennzeichnung mit dem nationalen Bio-Siegel nicht untersagen, wenn die Produkte die Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen.

Dies war unstreitig der Fall, da die in Rede stehenden Futtermittel alle aus dem ökologischen/biologischen Landbau stammen. Dem Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes lässt sich nicht entnehmen, dass dieses nur für Lebensmittel – nicht aber für Futtermittel – gilt. Die Untersagung verstößt zudem gegen die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.

Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 15. September 2011 – 5 K 558/11