Hochwasserschutz vs. Denkmalschutz

Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt den Antrag einer Eigentümerin eines denkmalgeschütztes Hauses gegen vom Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angeordnete Hochwasserschutzmaßnahmen abgelehnt.

Hochwasserschutz vs. Denkmalschutz

Der Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sieht die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen als Schutz vor einem sogenannten 100jährigen Hochwasser im Bereich Hoya-Ost vor. Im Bereich des alten Ortskerns von Hoya-Ost soll ein teilmobiles System errichtet werden, das auf dem direkt an der Weser gelegenen Grundstück der Antragstellerin eine etwa 40 cm hohe feste Schutzwand im Abstand von mehr als 10 m von ihrem Wohnhaus erfordert.

Das Gericht hält die Einwände der Antragstellerin nicht für stichhaltig. Der Plan sei gerechtfertigt, weil es an einem Schutz gegen die Folgen eines 100jährigen Hochwassers in diesem Bereich von Hoya bisher fehle. Diese Rechtfertigung werde auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Planfeststellung auch den Erweiterungsabsichten einer ortsansässigen Papierfabrik Rechnung trage. Das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot sei nicht verletzt. Die Mauer auf dem Grundstück der Antragstellerin sei so niedrig, dass eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Wohnhauses damit nicht verbunden sei. Die Annahme einer von der Antragstellerin geltend gemachten einschnürenden Wirkung der Mauer liege fern. Die Sichtbeziehung zur Weser werde nicht abgeschnitten. Den Eingriff in die Nutzung ihres Hausgartens müsse die Antragstellerin im Interesse des Hochwasserschutzes hinnehmen.

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 20. Dezember 2011 – 12 B 3203/11