Ihr dürft nicht bauen, wir sind zu laut!

Stellt die Baugenehmigung eines Gebäudes zum Umbau in ein Hotel sicher, dass die maßgeblichen Lärmrichtwerte, insbesondere der Nachtwert, eingehalten werden, ist das baurechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzt.

Ihr dürft nicht bauen, wir sind zu laut!

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem der Umbau des ehemaligen Postamtes SW 11 in Berlin-Kreuzberg in ein Hotel gestoppt werden sollte. Die Antragstellerin betreibt in der Möckernstraße in Berlin-Kreuzberg das Tempodrom, ein überregional bekannter Veranstaltungsort u.a. mit zwei Arenen. Sie wandte sich gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zum Umbau des ehemaligen Postamtes in ein Hotel mit 332 Zimmern. Das zwischen 1933 und 1937 errichtete denkmalgeschützte Bauwerk liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Antragstellerin meinte, das geplante Hotel werde wegen der Veranstaltungen im Tempodrom Geräuschimmissionen ausgesetzt sein, die für einen Hotelbetrieb unzumutbar seien. Sie habe daher Nutzungseinschränkungen zu befürchten.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin verletze die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung nicht das baurechtliche Rücksichtnahmegebot. Das Vorhaben der Beigeladenen werde durch den benachbarten Betrieb der Antragstellerin aller Voraussicht nach keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Die angegriffene Baugenehmigung stellte sicher, dass die maßgeblichen Lärmrichtwerte, insbesondere der Nachtwert, eingehalten würden. Auch in den straßenseitig zum Tempodrom hin gelegenen Hotelzimmern werde es nicht zu unzumutbaren Geräuschimmissionen kommen, weil die Baugenehmigung den Einbau von geschlossenen Fenstern mit hohem Schalldämmwert vorschreibe.

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. August 2012 – VG 13 L 45.11