Integrationsvereinbarungen für Immigranten

An 18 Modellstandorten in Deutschland werden seit Anfang April individuelle Integrationsvereinbarungen erprobt, mit denen mehr Verbindlichkeit bei der Integration ausländischer Mitbürger erreicht werden soll.

Integrationsvereinbarungen für Immigranten

In den Vereinbarungen wird individuell festgehalten, mit welchen Voraussetzungen Zuwanderer nach Deutschland kommen, und welche Hilfe sie beispielsweise bei Spracherwerb, Ausbildung oder Kinderbetreuung benötigen.

Umgekehrt werden die Zuwanderer unterstützt, indem ihnen Angebote zum Spracherwerb vermittelt werden oder Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse gegeben wird.

Die Vereinbarungen werden in folgenden ausgewählten Städten und Landkreisen erprobt:

  • Berlin:
    • Bezirk Tempelhof/Schöneberg
  • Baden-Württemberg:
    • Freiburg
    • Stuttgart
  • Bayern:
    • Nürnberg
    • München
  • Hamburg:
    • Bezirk Wilhelmsburg
  • Hessen:
    • Wiesbaden
    • Wetzlar
  • Niedersachsen:
    • Hannover
    • Göttingen
  • Nordrhein-Westfalen:
    • Hamm
    • Essen
  • Rheinland-Pfalz:
    • Landkreis Mayen-Koblenz
    • Ludwigshafen
  • Schleswig-Holstein
    • Neumünster
  • Sachsen:
    • Leipzig
  • Sachsen-Anhalt:
    • Stendal
  • Saarland:
    • Saarbrücken

Die Erprobungsphase dauert eineinhalb Jahre und wird wissenschaftlich evaluiert. Bewähren sich die Vereinbarungen, sollen sie flächendeckend eingesetzt werden.

Für den Abschluss der Vereinbarungen sind die Migrations- und Jugendmigrationsberatungsdienste der Wohlfahrtsverbände zuständig. Sämtliche Anlaufstellen für Migranten wie Beratungsdienste, Ausländerämter, Job-Center und Arbeitsagenturen sollen hierzu entsprechend vernetzt werden.