Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr

In Erster Lesung hat das Europäische Parlament heute über die Richtlinie „zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr“ beschlossen. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, für eine koordinierte Entwicklung und einen koordinierten Einsatz von IVS-Anwendungen und -Diensten zu sorgen, indem sie u. a. eine Reihe von Grundsätzen wie Effektivität, Kostenwirksamkeit, geografische Kontinuität, Interoperabilität sowie Ausgereiftheit berücksichtigen. Intelligente Verkehrssysteme sind fortgeschrittene Anwendungen, die zur Unterstützung des Straßenverkehrs Informations- und Kommunikationstechnologien einsetzen und unterschiedlichen Nutzern, darunter Reisenden, Nutzern und Betreibern der Straßenverkehrsinfrastruktur, Flottenmanagern und Betreibern von Notdiensten, innovative Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr

Ziel der Richtlinie ist es, die notwendigen Mechanismen zu schaffen, um IVS-Lösungen und -Dienste für den Straßenverkehr und deren Zusammenwirken mit anderen Verkehrsträgern zu fördern. Es wird ein Rahmen für die koordinierte und kohärente Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme – einschließlich interoperabler IVS – in der EU sowie für die Ausarbeitung der zu diesem Zweck erforderlichen Spezifikationen festgelegt. Die Richtlinie gilt für alle intelligenten Verkehrssysteme für Reisende, Fahrzeuge und Infrastruktur sowie ihre Interaktion im Bereich des Straßenverkehrs, einschließlich des städtischen Verkehrs, und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.

Die Mitgliedstaaten müssen die Interoperabilität der IVS sicherstellen, da dies für die kohärente und wirksame Einführung von IVS von überragender Bedeutung ist. Sofern möglich, stellen die Mitgliedstaaten die Kompatibilität der IVS-Anwendungen und -dienste innerhalb der EU auch mit bereits bestehenden Systemen sicher.

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