Ein Mitglied des (ehemaligen) AfD-„Flügels“ ist waffenrechtlich unzuverlässig. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. „Erfurter Resolution“ unterzeichnete, ist rechtmäßig. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen: Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde
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