Hohe Nachfrage nach Waffen zur Selbstverteidigung

Woran es auch liegen mag, aber die Nachfrage nach Waffen ist in Deutschland in den letzten Jahren stark angestiegen. Scheinbar liegt es an der subjektiv zu empfindenden Sicherheitslage, die als Begründung für die starke Nachfrage nach Waffen in Deutschland führte.

Hohe Nachfrage nach Waffen zur Selbstverteidigung

Statistisch lässt sich diese Faktenlage zwar im Mehrjahresvergleich durchaus rechtfertigen, dennoch ist die Sicherheitslage in Deutschland nicht als dramatisch einzustufen. Man muss schon punktuell an bestimmte Orte sehen, um dieses Urteil teilen zu können. Vor allem liegt es an den Umständen in größeren deutschen Städten, die zu diesem Bild geführt haben. Man nehme etwa Berlin oder Frankfurt als Beispiel für diesen Trend. Gerade in den letzten Jahren sind in diesen beiden Städten die Gewaltverbrechen im Zusammenhang mit einer Waffennutzung stark angestiegen. Die Nachfrage nach Waffen scheint ungebrochen hoch zu sein. Das führt aber letztlich auch zu rechtlichen Fragen. Wir wollen in diesem Artikel über diese Fragen diskutieren und dabei vor allem die Verwahrung der Waffen sowie den Waffenkauf beleuchten.

Rechtliche Aspekte beim Waffenkauf zu beachten

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen möchten, dann unterliegt der Kauf rechtlichen Bedingungen. Als Waffe gilt grundsätzlich nicht nur ein Gewehr oder eine Pistole. Auch Messer können als Waffen im rechtlichen Sinne des Waffengesetzes fallen. Wir wollen uns in diesem Artikel primär mit den rechtlichen Bedingungen befassen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Schusswaffe, also einer Pistole bzw. eines Gewehres in Zusammenhang stehen. Grundsätzlich muss der Kauf einer solchen Schusswaffe registriert werden. Vor der Registrierung muss die Waffe gekauft werden. Käufer können nur Menschen sein, die über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Hier sind die Bedingungen in den letzten Jahren verändert worden. Sie sind im Verlauf der Jahre immer strenger geworden und dieser Trend dürfte sich auch fortzusetzen. Sie müssen den Kauf einer Waffe auch begründen können und die waffenrechtliche Eignung und Zuverlässigkeit mitbringen.

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Aufbewahrung der Waffe – rechtliche Aspekte

Nachdem Sie die Waffe erworben haben, müssen Sie diese sicher verwahren können. Dazu kann bereits -je nach den aufzubewahrenden Waffen- ein Waffenschrank der Klasse 0 reichen, jedoch ist regelmäßig ein Waffenschrank Klasse 1 aufgrund der höheren Sicherheitsanforderungen empfohlen. Hierin dürfen zum Beispiel Langwaffen und Kurzwaffen liegen. Auch Munition ist erlaubt.

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