Ein Schlagloch in der Stadt Zwickau war nach der Entscheidung des Landgerichts für Verkehrsteilnehmer nicht mehr hinzunehmen. Dabei wurden die Verursachungs- bzw. Verschuldensbeiträge mit 70 % zu 30 % zu Lasten der Stadt Zwickau gewichtet.
Nur aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr des Fahrzeugs und der Fahrweise des Klägers, da er nicht auf Sicht gefahren ist, wurde nicht der volle geltend gemachte Schadenersatzanspruch zugesprochen.
Landgericht Zwickau, Urteil vom 27. Juli 2010 – 2 O 936/09











