Keine Russland-Fahnen vor dem sowjetischen Ehrenmal in Berlin

Zum „Tag der Befreiung“ dürfen vor dem sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten weder St.-Georgs-Bänder, St.-Georgs-Fahnen, russische Fahnen und Flaggen noch die Flagge der UdSSR gezeigt werden.

Keine Russland-Fahnen vor dem sowjetischen Ehrenmal in Berlin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat damit eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert. Es verbleibt demnach insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin.

Die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, treffe zu, befand das Oberverwaltungsgericht. Denn sie könnten im aktuellen Kontext jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden. Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung am Morgen des Gedenktages trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei und zeige, dass eine Trennung des Gedenkens des Kriegsendes und des erneuten Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht möglich sei.

Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Beschluss vom 8. Mai 2023 – 1 S 42/23

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