Missbrauchsgebühr für den Prozessbevollmächtigten

Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann auch dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden.

Missbrauchsgebühr für den Prozessbevollmächtigten

Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jeden erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann1. Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich unter anderem dann, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss2. Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist3.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.20184 die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen eingehend untersucht und für verfassungsgemäß erachtet. Nach Verkündung dieses Urteils hat der Bevollmächtigte zu dem gleichen Gegenstand nun die fünfte Verfassungsbeschwerde als Bevollmächtigter erhoben, die aufgrund der zeitnahen vorangegangenen Befassung des Bundesverfassungsgerichts und mangels neuer Argumente oder abweichender Sachverhaltsgestaltung erkennbar aussichtslos ist. Mit Beschluss vom 08.11.2018 wurde dem Bevollmächtigten bereits die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr angedroht5. Dennoch hat er nun erneut Verfassungsbeschwerde als Bevollmächtigter erhoben.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2019 – 1 BvR 876/19

  1. vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.05.2010 – 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 5; Beschluss vom 20.07.2016 – 1 BvR 1979/14 4; Beschluss vom 29.03.2017 – 1 BvR 373/17 5[]
  2. vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.06.2004 – 1 BvR 915/04, NJW 2004, S. 2959; Beschluss vom 20.07.2016 – 1 BvR 1979/14 4[]
  3. vgl. BVerfGK 6, 219, 220; 10, 94, 97; BVerfG, Beschluss vom 29.03.2017 – 1 BvR 373/17 6[]
  4. BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 – 1 BvR 1675/16 u.a., www.bverfg.de[]
  5. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2018 – 1 BvR 1949/18, 1 BvR 1950/18, 1 BvR 2191/18, 1 BvR 2250/18[]
Weiterlesen:
Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung - und ihre Begründung

Bildnachweis: