Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde – und die unzulässige Anhörungsrüge

Eine offensichtlich unbegründete Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg und vermag die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht offen zu halten1.

Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde – und die unzulässige Anhörungsrüge

Der Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG verschiebt sich in diesem Fall nicht um die Zeit bis zur Entscheidung über die Anhörungsrüge.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Januar 2017 – 1 BvR 2324/16

  1. vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.09.2015 – 2 BvR 1586/15[]
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