Neuordnung des Datenschutzes im Saarland

Im Saarland wird vermutlich bereits in der nächsten Woche das neue Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes im Landtag beraten werden. Der Gesetzentwurf sieht als Kern die Schaffung eines unabhängigen Datenschutzzentrums vor. Dieses wird unter Leitung der Landesdatenschutzbeauftragten nicht mehr wie bisher nur für den öffentlichen sondern auch für den nicht-öffentlichen Bereich zuständig sein.

Neuordnung des Datenschutzes im Saarland

Im neuen Landesdatenschutzzentrum laufen also künftig die derzeit noch getrennten Beratungs- und Kontrollzuständigkeiten für beide Bereiche zusammen. Auch die Aufsicht über den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, der derzeit noch im Innenministerium angesiedelt ist, wird fortan auf die Landesbeauftragte für Datenschutz übergehen. Das Gesetz sieht zudem vor, das Vorschlagsrecht für die Leitung des Zentrums von der Landesregierung auf den Landtag zu übertragen.

Der Leiter des Zentrums kann zukünftig auch Datenschutz-Aufgaben im nicht-öffentlichen Bereich in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Damit folgt die geplante Gesetzesänderung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 9. März 2010. Dieser hatte eine unzureichende Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich bemängelt.

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