Personalausweisgebührenverordnung

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Nun stehen mit der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis – Personalausweisgebührenverordnung – auch die Gebühren für das neue Ausweisdokument fest.

Personalausweisgebührenverordnung

Die Personalausweisgebührenverordnung weicht von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Grund sind Änderungswünsche des Bundesrats, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss jetzt nachkommt. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten. So beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises für unter 24-Jährige anstatt der ursprünglich vorgesehenen 19,80 € nun 22,80 Euro. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreieung, sie müssen ebenfalls 22,80 € entrichten. Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung bzw. Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet.

 

Ab dem 1. November werden damit folgende Gebühren fällig:

 

  • für die Ausstellung von Personalausweisen:
    • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 €
    • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 €
    • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung durch die Länder möglich
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 €
  • Online-Ausweisfunktion:
    • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
    • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6 €
    • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion : 6 €
  • Elektronische Signatur
    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter
  • Sonstiges:
  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6 €
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Weiterlesen:
Kein Reisepass für mutmaßlichen Salafisten